Sicherheit

Technische Untersuchungen

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Deshalb müssen unsere Busse jedes Jahr zur Hauptuntersuchung die bei uns durch den TÜV Rheinland durchgeführt wird. Ab dem vierten Jahr der Zulassung werden die Busse zusätzlich vierteljährlich einer sogenannten Sicherheitsprüfung bei der Merceds Benz Vertretung Hess in Gerolstein unterzogen. Im 2. und 3. Jahr erfolgt diese Prüfung je einmal.

Kleinere Reparaturen und Wartungsarbeiten, sowie die Reinigung der Busse werden in der eigenen Werkstatt selbst durchgeführt. Größere Reparaturen werden durch die Markenwerkstätten behoben.

Weitere Informationen zur Sicherheit im Busverkehr finden Sie auf der Seite des Bundeverbandes Deutscher Omnibusunternehmer unter:
www.bdo-online.de/zahlen-fakten/sicherheit.

Weitere Informationen zur Umweltverträglichkeit finden Sie unter:
www.bdo-online.de/zahlen-fakten/umwelt

Fahrzeitenregelung

Wir freuen uns, dass Sie eine Busreise unternehmen oder einen Bus anmieten möchten, um mit Ihrer Schulklasse, Ihrem Verein oder einer anderen Organisationen einen Tagesausflug oder eine mehrtägige Fahrt zu unternehmen! Sie haben sich nicht nur für ein sehr bequemes, sondern auch für das umweltfreundlichste und sicherste Verkehrsmittel entschieden.

Seit dem 11. April 2007 ist eine neue europäische Verordnung in Kraft, die die maximal möglichen Einsatzzeiten für das Fahrpersonal neu regelt. Bereits beim Planen Ihrer Reise achten wir darauf, dass unsere Busfahrer/innen die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten nach den EG-Sozialvorschriften einhalten. Die gesetzlichen Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten dienen Ihrer Sicherheit.

Die neue Verordnung enthält einen erweiterten Haftungstatbestand in Bezug auf die Einhaltung der Tageslenkzeit, Wochenlenkzeit, Tagesruhezeit und Wochenruhezeit sowie der Lenkzeitunterbrechung. Bitte beachten Sie, dass zukünftig auch Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen sicherstellen müssen, dass die vertraglich vereinbarten Beförderungszeiten nicht gegen die EG-Sozialvorschriftenverordnung verstoßen. Auch Vereine sowie Veranstalter von Lesereisen oder Schüler- und Klassenfahrten können für Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeitvorschriften sowie für evtl. daraus resultierende Folgeschäden in Bezug auf Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden. Der Strafenkatalog sieht als Mindeststrafe 500,- € vor.

Nachfolgend haben wir Ihnen deshalb die wichtigsten Vorschriften zusammengestellt:

  • Nach maximal 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. (Eine Aufteilung der Pause in einen Teil von 15 Minuten und im Anschluss von 30 Minuten innerhalb bzw. unmittelbar nach der Lenkzeit ist ebenfalls zulässig)
  • Pro Tag sind zweimal wöchentlich maximal 10 Lenkstunden zulässig, an den anderen Tagen beträgt die Lenkzeit 9 Stunden
  • Die Einsatzzeit des Fahrers pro Tag (Tagesschicht) darf maximal 15 Stunden betragen (Wenn während der Einsatzzeit eine ununterbrochene Pause von mind. 3 Stunden eingelegt wurde). Die An- und Abfahrtzeiten sind in die Einsatzzeit mit einzurechnen.
  • Mindestens 9 Stunden müssen als ununterbrochene Ruhezeit nach einer Tagesschicht eingelegt werden • Nach 6 Einsatztagen müssen mindestens 24 Stunden als ununterbrochene Ruhezeit eingelegt werden
  • Innerhalb von zwei Wochen muss der Fahrer eine Wochenruhezeit von 45 Stunden einlegen

Gerne planen wir den von Ihnen gewünschten Reise- oder Fahrtverlauf unter Berücksichtigung der neuen Vorschriften. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Zum Schluss noch:

  • seit 01.09.2007 gilt ein bundeseinheitliches Rauchverbot in allen Bussen.
  • seit 01.12.2008 sind unsere Busse mit Brandmeldern ausgestattet.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Team vom Reisedienst HENS